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Eintritts- und Nutzungsbedingungen der Bundesgartenschau in Erfurt 2021 (Parkordnung)

Wir begrüßen Sie herzlich bei der Bundesgartenschau Erfurt 2021 (nachstehend BUGA Erfurt 2021 genannt) und freuen uns über Ihren Besuch. Auf der BUGA Erfurt 2021 wollen sich alle Menschen erholen und einen schönen Tag erleben. Daher ist gegenseitige Rücksichtnahme sowie ein pfleglicher Umgang mit den Einrichtungen unerlässlich.

Wir bitten Sie, die nachstehenden Eintritts- und Nutzungsbedingungen (Parkordnung) zu beachten und in Ihrem Interesse die Anweisungen unserer Mitarbeiter*Innen bzw. der durch uns beauftragten Unternehmen zu befolgen, denn sie dienen der Sicherheit und dem Wohlbefinden aller Besucher*Innen.

Die Parkordnung gilt für den Ausstellungsbereich der BUGA Erfurt 2021. Hierzu gehören der Petersberg sowie der egapark (nachstehend Parkanlagen genannt). Die Eintritts- und Nutzungsbedingungen sind für alle Besucher*Innen verbindlich. Mit dem Betreten der BUGA Erfurt 2021 Parkanlagen erkennt jeder Besucher*In diese an.

Angesichts der Fortdauer der COVID-19-Pandemie unterliegt auch die Bundesgartenschau den hoheitlichen Vorgaben zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Die BUGA Erfurt 2021 nimmt ihre Verantwortung zur Infektionsprävention wahr und sorgt für die Sicherheit der Besucher im Rahmen eines umfassenden Schutzkonzepts. Dieses beinhaltet insbesondere die Steuerung der Besucherzahlen und -ströme. Mit Rücksicht auf den Gesundheitsschutz ist die Komplexität der Bundesgartenschau als Großveranstaltung situationsabhängig zu reduzieren. Dies zieht im Einzelfall auch kurzfristige Änderungen nach sich. Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigten.

Alle tagesaktuellen Informationen stellen wir auf der Internetseite www.buga2021.de zur Verfügung.

1. Öffnungszeiten

  1. Grundsätzlich gelten folgende Öffnungszeiten für Ticketservice und Einlass:
    Haupteingänge Ticketservice und Einlass: täglich von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr
    Nebeneingänge Ticketservice: täglich von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
    Nebeneingänge Einlass: täglich von 09.00 Uhr bis 20:00 Uhr
    Ticketservice am P+R Messe: täglich von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

  2. Abweichungen zu den hier genannten Öffnungszeiten sind möglich. Jegliche Abweichungen und die tagesaktuellen sowie gesonderten Öffnungszeiten der betrieblichen Infrastruktur (Gastronomie, Einrichtungen in den Parkanlagen, Gärtnermarkt, Serviceeinrichtungen, etc.) erfahren Sie auf der Internetseite buga2021.de.

  3. Sofern nicht besondere Veranstaltungen angesetzt sind, ist das Gelände bei Einbruch der Dunkelheit über die offiziellen Ausgänge zu verlassen. Das Veranstaltungsprogramm ist der Internetseite www.buga2021.de zu entnehmen.

2. Erwerb und Nutzung der Eintrittskarten

  1. Es gelten die Preise der aktuell gültigen Preisliste. Der Preisliste sind die im Ticket enthaltenen Leistungen sowie die Bedingungen für den Erwerb möglicher Ermäßigungen zu entnehmen. Die Preisliste hängt am Ticketservice der BUGA Erfurt 2021 aus und kann im Internet unter www.buga2021.de eingesehen werden. Alle in der Preisliste angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
  2. Für den Erwerb der ermäßigten Kartentarife (junge Erwachsene, Schüler, Kinder, ermäßigt) ist ein geeigneter Nachweis im Original oder in beglaubigter Kopie erforderlich.
  3. Für die Erstellung der Dauerkarte wird ein Foto des Nutzers aufgenommen. Ferner wird das Foto gemeinsam mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum ausschließlich für die Begründung, Durchführung und Erfüllung der Geschäftszwecke gespeichert.
  4. Vergünstigungen durch Coupons oder im Rahmen von Werbeaktionen werden in der mitgeteilten Höhe beim Erwerb der Eintrittskarte nur an den Tageskassen der BUGA Erfurt 2021 berücksichtigt. Das Einlösen von Coupons in Kombination mit anderen Rabatten wird nicht gewährt.
  5. Der Umtausch von bereits erworbenen Eintrittskarten oder Geldersatz ist ausgeschlossen. Ersatz für verlorene Eintrittskarten wird nicht gewährt.
  6. Die BUGA Erfurt 2021 ist berechtigt, die Eintrittskarten durch den Einsatz von Scannern auf Gültigkeit zu überprüfen und zu entwerten. Ferner wird eine Einlasskontrolle durch Verwendung von automatischen Eingangsschleusen durchgeführt, in denen die Besucher den Barcode/RFID Chip ihrer Eintrittskarte selbstständig scannen und den Durchgang selbstständig passieren.
  7. Die Eintrittskarten sind bis zum endgültigen Verlassen der Parkanlagen aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
  8. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit, sobald der Besucher die zweite der beiden zur Bundesgartenschau gehörigen Parkanlagen verlässt, spätestens jedoch mit Ablauf des Gültigkeitszeitraums.

 

3. Leistungen der Karten

1. Tages- und Zweitageskarten 

  • Tages- und Zweitageskarten (nicht Dauerkarten) berechtigen am Tag des BUGA-Besuches zur Nutzung der EVAG-Verbundverkehrsmittel im CityTarif Erfurt (nachfolgend EVAG genannt). Hierfür gelten die Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT).
  • Die Nutzung der Tages- und Zweitageskarten beginnt mit der ersten Entwertung der Karte. Die Entwertung wird durch die EVAG und/ oder beim Zutritt in eine der beiden Parkanlagen durch den Einsatz von Scannern erfasst.
  • Ein Wiedereintritt in eine der Parkanlagen wird nach dem Verlassen nicht gewährt.
  • Eintrittskarten, die nicht datumsgebunden sind, können an einem bzw. zwei aufeinander folgenden beliebigen Kalendertag(en) während der Betriebs- und Öffnungszeiten der BUGA Erfurt 2021 eingelöst werden.
  • Datumsgebundene Eintrittskarten sind ausschließlich für den Besuch am gebuchten Termin gültig. Das Datum kann nachträglich nicht geändert werden.

1.1 Tageskarten 

  • Die Tageskarte berechtigt zum jeweils einmaligen Zutritt in die Parkanlage egapark und in die Parkanlage Petersberg an einem Kalendertag.

1.2 Zweitageskarten

  • Zweitageskarten gelten ab der ersten Entwertung an zwei aufeinanderfolgenden Kalendertagen.
  • Die Zweitageskarte berechtigt zum einmaligen Zutritt in eine der beiden Parkanlagen (egapark oder Petersberg) an einem Tag. Der Besuch der gleichen Parkanlage am zweiten Tag ist ausgeschlossen.

2. Dauerkarten

  • Dauerkarten sind personengebunden und berechtigen zum uneingeschränkten Besuch der BUGA Erfurt 2021 zu den jeweils geltenden Öffnungszeiten.
  • Eine Weitergabe von personalisierten Dauerkarten an Dritte ist nicht gestattet. Der Kartennutzer ist verpflichtet, die personalisierten Dauerkarten vor einer Verwendung durch Dritte zu schützen.
  • Dauerkarten-Voucher und Dauerkarten-Abholscheine sind vor Zutritt zu einer Parkanlage an den BUGA-Servicestellen gegen eine personalisierte Dauerkarte zu tauschen.

4. Einlasskontrolle

  1. Die Parkanlagen dürfen nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden.
  2. Beim Zutritt mit ermäßigten Eintrittskarten (junge Erwachsene, Schüler, Kinder, ermäßigt) ist unaufgefordert der Nachweis über die Ermäßigungsberechtigung im Original oder als beglaubigte Kopie vorzuzeigen.
  3. Manipulierte Eintrittskarten werden entschädigungslos eingezogen. Dies gilt auch bei einer missbräuchlichen Verwendung der personengebundenen Dauerkarte. Die BUGA Erfurt 2021 behält sich rechtliche, insbesondere strafrechtliche Schritte gegen den Verwender vor.
  4. Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen jeglicher Art ist verboten. Das Aufsichtspersonal der BUGA Erfurt 2021 ist berechtigt, Personen (einschließlich Leibesvisitationen) und Gepäckstücke im Sinne dieser Parkordnung zu kontrollieren. Personen, die sich einer Kontrolle entziehen oder diese verweigern, wird der Zutritt zu der Parkanlage untersagt.
  5. Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist untersagt, mit Ausnahme von Blindenführhunden, wenn die Notwendigkeit bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung belegt werden kann.
  6. Außer von Fahrrädern ist das Mitbringen von Fortbewegungsmitteln für Kinder bis 6 Jahren gestattet, soweit diese keine Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung für den Betrieb und andere Besucher darstellen.
  7. Das Mitbringen und Nutzen von Fahrzeugen, Fahrrädern und Fortbewegungsmitteln jeglicher Art ist in den Parkanlagen nicht gestattet. Ausnahmen bilden Pflege-, Dienst- und Rettungseinsätze. Fahrräder können an installierten Fahrradständern außerhalb der Parkanlagen abgestellt werden.
  8. Die Nutzung von Rollstühlen (auch Elektrofahrzeugen) für Menschen mit Handicap und mit entsprechender Berechtigung ist unter Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit gestattet. Bestimmte Bereiche der Parkanlagen sind aus sicherheitstechnischen Gründen für Fahrzeuge dieser Art nicht geeignet. In den Parkanlagen können Mobilitätshilfen entliehen werden, soweit die Kapazitäten nicht erschöpft sind. Die einzelnen Entleihbedingungen erfahren Sie an den jeweiligen Standorten oder auf der Internetseite  www.buga2021.de.

 

 5. Aufenthalt

  1. Die Einrichtungen in den Parkanlagen stehen den Besuchern im Rahmen ihrer Zweckbestimmung und unter den jeweils aktuell geltenden Vorgaben des Schutzkonzepts zur Nutzung zur Verfügung.
  2. Für einzelne Bereiche der Ausstellung, wie z.B. Danakil, Hallenschauen, Aussichtsturm, Kinderbauernhof, GärtnerReich (Planschbecken), Deutsches Gartenbaumuseum, Peterskirche, Spezialitätenmärkte, Gastronomie, Serviceeinrichtungen, etc. gelten gesonderte Haus- oder Benutzungsordnungen sowie Öffnungszeiten, die jeweils vor Ort durch Aushang bekannt gemacht werden. Sollte die Möglichkeit zur Nutzung dieser Bereiche eingeschränkt sein, begründet dies keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises gegenüber der BUGA Erfurt 2021.
  3. Die Teilnahme am Veranstaltungsprogramm der BUGA2021 ist grundsätzlich im Eintrittspreis enthalten. Dies gilt nicht für zusätzliche kostenpflichtige Angebote wie Gästeführungen, sowie gastronomische und geschlossene Veranstaltungen. Ein Anrecht auf einen Sitzplatz oder einen Stehplatz im Bühnenbereich besteht nicht. Im Bereich der Festwiese Petersberg kann es aus Gründen der Besuchersicherheit und aufgrund von Hygienebestimmungen zu gesonderten Zutritts- und Ticketregelungen kommen. Die BUGA2021 ist berechtigt, eigene Veranstaltungen und Programmpunkte örtlich und zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Im Falle eines Veranstaltungsausfalls oder vollständiger Belegung vorhandener Plätze oder örtlicher sowie zeitlicher Verlegung von Veranstaltungen und Programmpunkten besteht kein Umtausch- und Rückerstattungsanspruch.
  4. Mit Betreten der Parkanlagen erklärt der Besucher sein Einverständnis, dass im Rahmen der Bundesgartenschau Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen für die Dokumentation, die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, Presse, Funk und andere Medien erstellt und verbreitet werden, auf denen auch der Besucher abgebildet wird, ohne dass hieraus Ansprüche vom Besucher hergeleitet werden.
  5. Mobile Sitz- und Liegemöbel sind in den jeweiligen Parkbereichen zu belassen und dürfen nicht zweckentfremdet werden. Die Benutzung der Sitz- und Liegemöbel erfolgt auf eigene Gefahr.
  6. Kurzgemähte Rasenflächen dürfen betreten und zum Sitzen, Liegen und Spielen benutzt werden.
  7. Fundsachen sind an die Mitarbeiter der BUGA Erfurt 2021 bzw. an durch die BUGA Erfurt 2021 beauftragte Unternehmen abzugeben und werden entsprechend der Fundsachenordnung der BUGA Erfurt 2021 behandelt.
  8. Weitere Verhaltensregeln.
    Insbesondere ist untersagt: 
    1. das Entsorgen von Abfall, Papier, Zigarettenresten außerhalb der dafür vorgesehenen Sammelbehälter,
    2. die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen,
    3. das Betreten von Bereichen der Biotope, Uferrändern, Uferböschungen, nicht gemähter Wiesen, Gehölzflächen, Stauden- und Blumenpflanzungen,
    4. das Beschädigen und das Entfernen von Pflanzen oder Pflanzenteilen sowie das Entfernen von Pflanzenetiketten,
    5. das Entzünden oder Betreiben von Feuerstellen sowie Grillen, auch mit Gaskartuschen,
    6. Wasser- und Springbrunnenanlagen zu betreten oder in ihnen zu baden (ausgenommen ist das Kinderplanschbecken am Spielplatz),
    7. Tiere zu füttern,
    8. das Übernachten in den Gebäuden oder auf dem Gelände der BUGA Erfurt 2021,
    9. das Benutzen von Lautsprechern, Megaphonen oder sonstigen Tonverstärkern,
    10. das Betreiben von Rundfunk-, Fernseh-, Funkgeräten u.ä., ausgenommen Mobiltelefonen,
    11. die Erstellung von Film-, Video-, Foto- und Tonbandaufzeichnungen, außer zu rein privaten Zwecken,
    12. das Benutzen von ferngesteuerten Spielgeräten, Fluggeräten (Drohnen), Booten, Autos o.ä.,
    13. das Spielen mit Fuß-, Volley- und Basketbällen ausgenommen auf dafür vorgesehenen und ausgeschilderten Plätzen,
    14. das Sprayen von Graffiti,
    15. der Konsum von Drogen, der Gebrauch von Wasserpfeifen und das Mitbringen alkoholischer Getränke,
    16. das Mitführen oder Benutzen von Feuerwerks- oder Knallkörpern,
    17. Bäume, Gebäude, Kunstgegenstände, Zäune, Mauern und sonstige Anlagen zu erklettern, zweckwidrig zu nutzen, zu beschädigen, zu verunstalten oder zu entfernen,
    18. das Rauchen in den Hallenschauen, den Kinderspielplätzen einschl. Kinderbauernhof, überdachten Gebäuden, Waldlandschaften sowie gesondert ausgewiesenen Objekten,
    19. offensichtlich mangelhafte Einrichtungen zu benutzen und Baustellen zu betreten,
    20. andere Besucher zu belästigen oder zu gefährden,
    21. politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen sowie Unterschriftensammlungen,
    22. jegliche gewerbliche Tätigkeit einschließlich des Verkaufs und der Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen, musikalische Darbietungen, Veranstaltungen, Gästeführungen und vergleichbare Aktionen.

 

 6. Kinder

  1. Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt in den Parkanlagen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.
  2. Eltern und andere Aufsichtspersonen sind verpflichtet, für die Sicherheit der beaufsichtigten Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren. Deren gesetzliche Aufsichts- und Fürsorgepflicht besteht uneingeschränkt, ungeachtet von Überwachungen seitens der BUGA Erfurt 2021. Dies gilt insbesondere auch für Wasserflächen, alle Spielangebote etc. und geländebedingte Höhenunterschiede, bei denen eine erhöhte Absturzgefahr besteht.
  3. Bei der Benutzung der Spielplätze und der Spielgeräte sowie des Kinderplanschbeckens sind die gesonderten Alterseinschränkungen und Benutzungs- und Verhaltenshinweise unbedingt zu beachten. Die Nutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Nutzung des Planschbeckens gilt zusätzlich die Badeordnung, die im Bereich des Planschbeckens ausgehängt ist.

 

7. Warnhinweise

  1. In den Parkanlagen kann es zu Unebenheiten im Gelände durch Wurzel- und Plattenverschiebungen kommen.
  2. Auf Grund der Witterungsverhältnisse (Regen, Eisregen, Schneefall, nasses Laub usw.) kann es in den Parkanlagen zu Rutschgefahr und anderen Gefährdungen kommen. Die Besucher werden deshalb darauf hingewiesen, im gesamten Gelände die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, also Absperrungen durch Seile, Zäune, Bäume und ähnliches zu beachten, für rutschhemmendes Schuhwerk zu sorgen und vorhandene Handläufe zu benutzen.
  3. Die BUGA Erfurt 2021 ist nicht verpflichtet, alle Wege und Straßen in den Parkanlagen vom Schnee zu beräumen und/oder zu streuen. Die Nutzung von nicht gestreuten oder nicht von Schnee beräumten Wegen und Straßen erfolgt daher auf eigene Gefahr des Besuchers.
  4. Bei besonders gefährlichen Unwetterlagen oder anderen Gefahrensituationen ist die BUGA Erfurt 2021 berechtigt, die Parkanlagen als Ganzes oder in Teilen für den Besucherverkehr zu sperren. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht dann nicht.

8. Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der BUGA Erfurt 2021 liegt und von ihr auch durch äußerste billigerweise zu erwartende Sorgfalt weder kontrolliert noch verhütet werden kann, wie insbesondere Krieg, Aufstände, Explosionen, Feuer, Naturkatastrophen, politische oder wirtschaftliche Sanktionen, Unfälle, Sabotage, Epidemien und Pandemien. Auch die Fortdauer der COVID-19-Pandemie und damit im Zusammenhang stehende hoheitliche Maßnahmen bzw. Regelungen sind ein solches Ereignis.
  2. Wird die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aufgrund höherer Gewalt für die BUGA Erfurt 2021 ganz oder teilweise unmöglich oder begründet höhere Gewalt den Einwand der Unzumutbarkeit der Erfüllung im Sinne von § 275 Abs. 2 oder 3 BGB, wird die BUGA Erfurt 2021 solange und soweit die höhere Gewalt reicht von ihren Vertragspflichten befreit und hat weder für Vertragsverletzungen noch für Schäden einzustehen, die in diesem Zusammenhang entstehen. Soweit die BUGA Erfurt 2021 von ihren Leistungspflichten befreit ist, entfällt auch ihr Anspruch auf die Gegenleistung.

9. Haftung und Schadensersatz

  1. Die Haftung der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Die Haftung der BUGA Erfurt 2021 sowie ihrer Erfüllungsgehilfen oder Vertreter ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ebenso wenig bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Dazu gehört insbesondere die Pflicht der BUGA Erfurt 2021, die zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einem gebrauchssicheren Zustand zu halten. Hier ist die Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Der Besucher hat für Schäden, die er schuldhaft verursacht oder die ihm als Aufsichtspflichtigem zugerechnet werden, Ersatz zu leisten. Unabhängig von der Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens haftet der Besucher pauschal für den Aufwand der
    1. Beseitigung von Plakaten in Höhe von                                                                                      200,00 Euro
    2. Beseitigung von Graffitis oder ähnlichen Verunstaltungen in Höhe von                   500,00 Euro

Dem Besucher bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass ein niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Der Anspruch der BUGA Erfurt 2021 auf einen höheren Schadensersatz bleibt unberührt.

 

10. Vertragsstrafen

  1. Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese Eintritts- und Nutzungsbedingungen (Parkordnung) ist für jeden Fall der Zuwiderhandlung jeweils folgende Vertragsstrafe zu zahlen:
    1. Bei Verstößen gegen Ziff. 4                                                                                                                  80,00 Euro
    2. Bei nicht Einhaltung der Verhaltensregeln gemäß Ziff. 5.8.a.-t                                           80,00 Euro
    3. bei einem Verstoß gegen Ziff. 5.8 u.-v.                                                                                             500,00 Euro
  2. Zur Geltendmachung und Einziehung der Vertragsstrafe ist das Aufsichtspersonal der BUGA Erfurt 2021 berechtigt, sofern es sich als Mitarbeiter oder als Beauftragte der BUGA Erfurt 2021 ausweist. Über die Zahlung der Vertragsstrafe ist eine Quittung auszustellen.

 

11. Hausrecht

Wer gegen diese Park- und Hausordnung verstößt, Anordnungen des Aufsichtspersonals, welches das Hausrecht ausübt, oder Gebots- bzw. Verbotsschildern nicht Folge leistet oder in sonstiger Weise störend einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus der Parkanlage verwiesen werden. Das Aufsichtspersonal oder ein beauftragtes drittes Unternehmen ist berechtigt, alle aus dem Hausrecht fließenden Rechte gegenüber dem Besucher wahrzunehmen. Dies umfasst auch den Ausspruch eines Hausverbots.

 

12.   Verbraucherschlichtung

Für Verbraucherschlichtung ist die bundesweite Universalschlichtungsstelle des Bundes zuständig.

Universalschlichtungsstelle des Bundes:

Zentrum für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8

77694 Kehl am Rhein

www.verbraucher-schlichter.de

Unser Unternehmen nimmt jedoch an keinem Verbraucherstreitbeilegungs-verfahren teil.

 

Stand 11. Mai 2021